Nach den Herbstferien: Regelungen zum Wiederbeginn des Unterrichts

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,

ich hoffe, Sie hatten und Ihr hattet erholsame Herbstferien. Da vielleicht einige Schülerinnen und Schüler aus dem Urlaub zurückkehren, muss ich auf folgende Bestimmung hinweisen (gilt nicht für geimpfte oder genesene Schülerinnen und Schüler):

  • Die Einreiseverordnung des Bundesgesundheitsministeriums regelt, dass Personen, die aus einem Hochrisikogebiet nach Deutschland einreisen, verpflichtet sind, sich 10 Tage in Quarantäne zu begeben. Für Kinder unter 12 Jahren endet die Quarantäne ohne Nachweis 5 Tage nach der Einreise.
  • Volljährige Schülerinnen und Schüler können sich frühestens nach 5 Tagen aus der Einreise-Quarantäne freitesten.
  • Hochrisikogebiete (Stand 28.10.) sind u.a.: Litauen, Estland, Lettland, Russische Föderation, Belarus, Türkei, Albanien, Tunesien, Rumänien, Ägypten, Montenegro, Bulgarien, Kroatien, Bosnien-Herzegowina, Slowenien sowie Thailand, Großbritannien, USA, Kosovo (Quarantäne nur bis 3.11.)
  • Falls Ihre Kinder in den Ferien in einem dieser Gebiete waren, beachten Sie bitte die Quarantäneverpflichtung. Näheres können Sie auch dem Schreiben des Gesundheitsamts (HIER) entnehmen.
  • Für Schülerinnen und Schüler, die zu einer Risikogruppe im Falle einer Infektion gehören, gibt es eine besondere Härtefallregelung für die Teilnahme an schriftlichen Abschlussprüfungen. Das Antragsformular finden Sie HIER. Bitte füllen Sie / füllt es ggf. aus und reichen es an die zuständige Stufenleitung weiter.

In der Hoffnung auf einen guten Start am Montag – ein schönes Wochenende!