Die Sprachlernklasse der IGS Linden

 

Am 01.08.2015 trat der neue Erlass „Förderung von Bildungserfolg und Teilhabe von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache“ in Kraft. Der Erlass bildet die Grundlage für das Konzept zur Arbeit in der Sprachlernklasse der IGS Linden.

An der IGS Linden werden in der seit dem 01.02.2014 eingerichteten Sprachlernklasse  16 Schüler und Schülerinnen im Alter zwischen 11 und 17 Jahren aus unterschiedlicher Herkunft unterrichtet.

 

1. Aufnahme in die Sprachlernklasse

Der Aufnahme voraus geht ein Beratungs- und Aufnahmegespräch mit den Eltern, dem aufzunehmenden Kind, den Klassenlehrern und notfalls einer übersetzenden Person. Im Erstkontakt mit Eltern und Schülern sollen Fragen geklärt und Barrieren, Ängste etc. abgemildert werden. Die Arbeitsweise der Sprachlernklasse und die Teilhabe der Eltern am schulischen Bildungsauftrag werden erläutert.

Beim Aufnahmeantrag werden die Erziehungsberechtigten angemessen unterstützt.

 

2. Grundsätze der Arbeit in der Sprachlernklasse

2.1 Unterricht

Der Unterricht in der Sprachlernklasse umfasst 30 Wochenstunden und dient vorrangig dem Erwerb und der Erweiterung der deutschen Sprachkenntnisse, der Angleichung an Fachinhalte mit dem Erwerb der Fachsprache und der Vorbereitung auf die Regelklasse. Die Vermittlung von oder die Angleichung an Lern- und Arbeitsformen, die Organisation des eigenen Lernprozesses und die Stärkung der Schülerpersönlichkeit bilden einen weiteren Schwerpunkt. Interkulturelles Lernen als ein übergeordneter Aspekt wird in allen Fächern berücksichtigt. Der Unterricht findet vorwiegend in Projektform und fächerübergreifend statt. Dabei sind Team-Teaching und Förderung in Kleingruppen, z.B. bei der Alphabetisierung, fester Bestandteil des Konzepts, um die sehr heterogene Schülerschaft angemessen fördern zu können

Alle Inhalte werden im schuleigenen Lehrplan fest- und fortgeschrieben. Außerdem werden schulinterne und auch außerschulische Veranstaltungen der IGS Linden besucht, damit ein Einblick in den Alltag der Regelklassen in der IGS Linden erfolgen kann.

Die Unterrichtsverteilung erstreckt sich auf

  • 10 Stunden      Deutsch
  • 4 Stunden        Englisch (in Kursen)
  • 4 Stunden        Mathematik (in Kursen)
  • 4 Stunden        Naturwissenschaften
  • 2 Stunden        Sport
  • 2 Stunden       Gesellschaftslehre
  • 2 Stunden       Kunst
  • 2 Stunden       AWT

sowie die 2-stündige Musik-AG in Kooperation mit der Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover

2.2  Übergang in die Regelklassen

Nach einer dreimonatigen Beobachtungsphase  in der Sprachlernklasse wird entschieden, in welchen Fächern die SuS allmählich Schritt für Schritt am Unterricht der Regelklassen teilnehmen sollen. Über die Verweildauer in der Sprachlernklasse entscheidet die Klassenkonferenz nach Grundlage des Erlasses, in der Regel ein Jahr. Eine enge Zusammenarbeit mit den übernehmenden Regelklassen gewährleistet eine erfolgreiche Weiterbetreuung der SuS, die weiterhin in Förderkursen begleitet und unterstützt werden. Des Weiteren wird bei Bedarf zusätzliche Nachhilfe nach Möglichkeit über BuT-Mittel organisiert.

2.3  Leistungsbewertungen

Zur Beschreibung der Fortschritte in Deutsch als Zweitsprache werden die Textbausteine der Landesschulbehörde verwendet und die von den Klassenkonferenzen entwickelten Bemerkungen eingesetzt. Bei der Bewertung in anderen Fächern werden ebenfalls die jeweiligen Sprachkenntnisse berücksichtigt. Wo es möglich ist, dienen die Leistungsbewertungen der IGS Linden als Vorlage.

Des Weiteren wird ggf. über das Sprachfeststellungsverfahren, welches von der NlschB durchgeführt wird, das Niveau der Herkunftssprache bestimmt, um die Pflichtfremdsprache zu ersetzen.

2.4  Zusammenarbeit mit den Eltern

Die Eltern werden in die pädagogische Arbeit eingebunden. Eine regelmäßige Elternsprechstunde und zweimal jährlich stattfindende Lernentwicklungsgespräche dienen der gegenseitigen Information und dem Aufbau einer vertrauensvollen Zusammenarbeit.

2.5  Die Lehrkräfte

Die in der Sprachlernklasse arbeitenden Lehrkräfte qualifizieren sich regelmäßig auf regionalen und überregionalen Fortbildungen weiter und multiplizieren die Inhalte im Team. Das Team besteht aus langfristig dort mitarbeitenden Lehrkräften und pädagogischen MitarbeiterInnen.

2.6  Austausch und Zusammenarbeit mit anderen Sprachlernklassen/Schulen

Seit 2015 besteht die Pädagogische Werkstatt Kooperation „Sprachlernklassen“.

Der Teilnehmerkreis ist für Integrierte Gesamtschulen und auch für Lehrkräfte aus dem gegliederten Schulsystem im Stadtgebiet von Hannover offen, die sich besonders um die Integration von Sprachlernschüler_innen kümmern, z.B. durch die Tätigkeit in einer Sprachlernklasse.
Mit der NLSchB und dem Schulträger wird kooperativ zusammengearbeitet.
In jedem Schuljahr werden vier Termine angeboten, an denen relevante Themen bearbeitet werden. Die inhaltlichen Angebote richten sich nach dem Bedarf der Lehrkräfte. Es werden z.B. mögliche schulübergreifende Projekte gemeinsam verabredet und durchgeführt.
Das Projekt wird jährlich evaluiert und zum Schuljahresende über eine Fortführung entschieden.

Gemeinsame Projekte waren z.B.

  • gemeinsames Sportfest
  • Straßentheater-Kunstwerk: „Auf die Straße, fertig, los!“
  • Kooperation mit Region Hannover / Koordinierungsstelle Integration: gemeinsame Veranstaltung im Haus der Region, um Perspektiven zu kommunizieren
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3.  Zusatzqualifikation für die Sprachlernschüler_innen

Das „Deutsche Sprachdiplom” (DSD)

Diese Prüfung wird an den von der Kultusministerkonferenz und dem Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen – dafür zugelassenen Schulen durchgeführt. Es handelt sich hierbei um die „DSD-Länderprojekte“, welche eine Variante des Deutschen Sprachdiploms (DSD) der Kultusministerkonferenz (KMK) sind. Es wird die DSD-Stufe I angeboten, welche nach dem „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen“ (GER) des Europarats in den Niveaustufen A2 und B1 bestanden werden kann. Dabei ist B1 die höherwertige Niveaustufe.

Die Prüfung besteht aus drei schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsteil:

  1. Leseverstehen (LV)
  2. Hörverstehen (HV)
  3. Schriftliche Kommunikation (SK)
  4. Mündliche Kommunikation (MK)

Jeder Prüfungsteil wird auf dem Niveau A2 oder B1 bewertet. Sind alle vier Bereiche auf B1-Niveau erreicht worden, wird das B1- Diplom verliehen, welches  u.a. als Zugangsqualifikation für einige Ausbildungsberufe oder auch Studienkollegs dient.

 

4. Kooperationspartner

  • Universität Hannover – Germanistik
  • Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover
  • Wohlfahrtsverbände
  • Kommunaler Sozialdienst
  • Kargah e.V. und andere mit Migration befasste Verbände
  • Integrationsausschuss der Stadt Hannover
  • Niedersächsischer Flüchtlingsrat

Darüber hinaus gibt es eine enge Zusammenarbeit mit der Fachberatung Interkulturelle Bildung der Landesschulbehörde.