- P1 und P2 aus 4 Semestern zählen doppelt
- P3, P4, P5 und die 16 eingebrachten Pflichtkurse zählen einfach
- 5 Abiturprüfungen in P1-5 zählen vierfach
Hierbei bitte die Anlage 2 und 3 der Verordnung über die Abschlüsse der gymnasialen Oberstufe (AVO-GOBAK) beachten!
- wenn mindestens einer der 32-36 Pflichtkurse mit 00 Punkten berechnet wurde
- wenn man nicht mindestens 200 Punkte erreicht hat
Ebenso zu beachten ist, dass man:
– max. 7 Unterkurse haben darf, davon nicht mehr als 3 Unterkurse in EA-Kursen (bei 35-36 Einbringungen) bzw.
– max 6 Unterkurse, davon nicht mehr als 3 Unterkurse in EA-Kursen (bei 32-34 Einbringungen)
- wenn man weniger als 100 Punkte (= ausreichende Leistung) erreicht
- wenn man in mehr als zwei Prüfungsfächern unter 05 Punkte erreicht
Im Detail bedeutet das…
- insgesamt muss man 15 Halbjahresnoten einbringen, davon 4 Halbjahresnoten aus eA-Kursen und 11 Halbjahresnotes aus gA-Kursen
- von diesen 15 Halbjahresnoten dürfen maximal 4 Noten schlechter als 05 Punkte sein, von diesen 4 Noten dürfen maximal 2 Noten aus den P1/P2-Kursen sein;
- mit den 4 Halbjahresnoten der Prüfungsfächer P1 und P2 müssen insgesamt 20 Notenpunkte (also 40 Punkte in zweifacher Wertung) erreicht worden sein;
- in den Schulhalbjahresergebnissen im dritten Prüfungsfach P3 sowie in weiteren neun Schulhalbjahresergebnissen müssen insgesamt mindestens 55 Punkte in einfacher Wertung erreicht worden sein;
- folgende Fächer müssen eingebracht werden: Deutsch, Mathematik, eine Fremdsprache, eine Naturwissenschaft und Geschichte.
Sollte das Fachabitur für euch in Frage kommen, beachtet auf jeden Fall die Hinweise zum Erwerb der Fachhochschulreife, insbesondere zu den Praktikumsregelungen! Dies ist wichtig, da das Fachabitur aus einem theoretischen und einem praktischen Teil besteht.
Weitere Informationen zu einem FSJ und anderen Möglichkeiten sowie auch einer Liste über alle Träger des FSJ in Niedersachsen finde ihr auf der offiziellen Webseite hierfür vom Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.