Elternvertretung in einer Klasse

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Mindestens zweimal im Jahr oder nach Bedarf finden in den einzelnen Klassen Elternabende statt. Normalerweise lädt die Elternvertretung hierzu ein. Ein Treffen kann aber auch auf Wunsch der Stammlehrkräfte, der Schulleitung oder der Eltern anberaumt werden. Elternabende dienen u. a. dazu, über Inhalt und Ablauf des Unterrichts zu informieren oder über Probleme und Fragen zur Leistungsbewertung zu sprechen.

Die Erziehungsberechtigten der Klasse wählen alle zwei Jahre zwei Elternvertreter_innen (Vorsitz und Vertretung). Die Hauptaufgabe der Elternvertretung ist das Sammeln und Weiterverteilen von Informationen an die Eltern oder die Lehrerinnen und Lehrer. Sie halten den Kontakt zu den Lehrenden und stehen als Ansprechpartnerinnen und -partner zur Verfügung. Zusammen mit den
Lehrerinnen und Lehrern der Klasse organisieren und leiten die Elternvertreter die Elternabende.

Die beiden Elternvertreter_innen sind automatisch Mitglieder im Schulelternrat und erhalten durch ihre Arbeit einen tieferen Einblick in das Schulleben. Darüber hinaus können sie gestaltend mitwirken
und interessante Kontakte knüpfen.

Wenn bei Arbeit Kosten entstehen – für Papier, Kopien, Telefonate etc. -, können diese vom Schulträger ersetzt werden. Ansprechpartner für diese Kostenerstattung ist die Schulleitung. Die Elternvertretung
hat darauf zu achten, dass alle persönlichen Angelegenheiten, die Bezug zur Schule haben, vertraulich behandelt werden, zum Beispiel familiäre, gesundheitliche, soziale und wirtschaftliche.