Benutzerordnung Bibliothek
1. Benutzerkreis
- Die Bücherei steht nur den Schülern, Lehrkräften und sonstigen Bediensteten der IGS Linden zur Verfügung.
2. Aufenthalt in der Bücherei
- Die Bücherei ist ein Ruheraum und ausschließlich zum Lesen und Arbeiten da.
- Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht erlaubt.
- Taschen, Koffer u. ä. sind im Taschenregal am Eingang abzulegen.
- Bücher und Mobiliar sind pfleglich zu behandeln.
- Wer gegen diese Grundregeln verstößt, kann von der Benutzung der Bücherei ausgeschlossen werden.
3. Öffnungszeiten
- Die jeweiligen Öffnungszeiten werden am Bibliothekseingang ausgehängt.
- Außerhalb dieser Zeiten kann die Bücherei nicht genutzt werden, weil vom Bibliothekspersonal Einarbeitungs- und Verwaltungsarbeiten durchgeführt werden müssen.
- Gruppenarbeit ist nach Absprache mit dem Bibliothekspersonal möglich.
4. Ausleihe
- Die Buchausleihe erfolgt nur über einen gültigen Leseausweis.
- Der Ausweis wird vom Schulfotograf erstellt und gilt für die Dauer von zwei Kalenderjahren. Jeder Leser
darf nur einen Ausweis besitzen. Bei Verlust bitte sofort im Sekretariat melden. Nach ca. drei Wochen wird ein Ersatzausweis zugestellt. - Die Ausleihfrist für Bücher beträgt vier Wochen. Für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II und Lehrkräfte besteht die
Möglichkeit, Bücher länger als vier Wochen zu entleihen (bitte mit dem Bibliothekspersonal absprechen). - Bücher und sonstige Materialien, die nicht in der Freihandaufstellung stehen, können nur von den Lehrkräften ausgeliehen werden.
5. Rückgabe
- Entliehene Bücher, Zeitschriften etc. müssen in der Bücherei abgegeben werden, da sonst keine präzise Rückbuchung möglich ist.
- Sollte das Buch, die Zeitschrift etc. nicht pünktlich zurückgebracht werden, ist ab dem ersten Tag der Fälligkeit ein Strafgeld von 0,05€ pro Tag zu entrichten.
6. Benutzerpflichten
- Der Benutzer / die Benutzerin ist verpflichtet, die entliehenen Medien pfleglich zu behandeln und vor Verschmutzung und Beschädigung zu bewahren.
- Jeder Leser/jede Leserin (bzw. die Eltern) muss bei Verlust oder Beschädigung der von ihm oder ihr entliehenen Bücher Schadensersatz leisten.
- Wenn jemand seinen Ausweis an einen anderen weitergibt, der damit Bücher ausleiht, haftet trotzdem der Ausweisinhaber; dasselbe gilt, wenn ausgeliehene Bücher an andere weitergegeben werden.