Anmeldung 11. Jahrgang (Einführungsphase)
Schön, dass du dich für die Oberstufe an der IGS Linden interessierst! Bei den Anmeldungen für den 11. Jahrgang unterscheiden wir zwischen internen und externen Anmeldungen.
Interne Anmeldung (nur für Schüler*innen des 10. Jg. der IGS Linden)
1. Anmeldung
Die 1. Anmeldung für interne Schüler*innen findet in der Regel in der Zeit der Halbjahresferien im Februar statt. Die Anmeldung erfolgt über die Stammlehrkräfte.
Zu den Unterlagen gehören:
- tabellarischer, unterschriebener Lebenslauf
- Kopie des Halbjahreszeugnisses des 10. Jg.
- vollständig ausgefülltes Anmeldeformular
- grüner Wahlbogen (wird von Klassenlehrer*innen ausgeteilt)
- Anlage zum Wahlbogen (Download)
(Das Anmeldeformular sowie der Wahlbogen und dessen Anlage werden noch veröffentlicht.)
2. Verbindliche Anmeldung
Die 2. verbindliche Anmeldung findet im Sekretariat der Sek II am 17.06.2024 in der Zeit von 8:00 – 14:00 Uhr statt.
Folgende Unterlagen müssen dafür mitgebracht werden:
- das Originalzeugnis über den Erweiterten Sekundarabschluss I zur Vorlage
- bei einer BuT Berechtigung eine Kopie dieser Bescheinigung
Externe Anmeldung (nur für Schüler*innen, die nicht den 10. Jg. der IGS Linden besucht haben)
1. Anmeldung
Die Anmeldewoche wird zentral von der Stadt Hannover festgelegt.
Folgende Unterlagen sind vollständig abzugeben:
- vollständig ausgefülltes Anmeldeformular für Externe (Download)
- Wahlbogen (Download)
- Anlage zum Wahlbogen (Download)
- tabellarischer, unterschriebener Lebenslauf
- Original des Halbjahreszeugnisses der 10. Jahrgangsstufe und eine Kopie (Dieses Original muss in der darauffolgenden Woche im Sekretariat abgeholt werden.)
- bei minderjährigen Schüler*innen, die alleine zur Anmeldung kommen: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
2. Verbindliche Anmeldung
Am Ende des Schuljahres muss die erste Anmeldung durch eine zweite Anmeldung bestätigt werden. Diese findet in diesem Jahr am Donnerstag, 20.06.2024 von 09:00 bis 13:00 Uhr statt.
Folgende Unterlagen sind vollständig mitzubringen:
- Originalzeugnis über den Erweiterten Sekundarabschluss I
- beglaubigte Zeugniskopie
- bei einer BuT-Berechtigung: eine Kopie dieser Bescheinigung
Das Originalzeugnis muss bis zum Abschluss des Anmeldeverfahrens in der Schule verbleiben und wird zu Beginn des folgenden Schuljahrs über die Klassenlehrkräfte zurückgegeben.