Klassenkonferenzen

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Klassenkonferenzen entscheiden über Angelegenheiten, die ausschließlich die Klasse oder einzelne Schülerinnen und Schüler betreffen, z. B. Zensuren, Zeugnisse, Versetzungen, Strafen, das
Zusammenwirken der Lehrer_innen etc. Auch wird hier über die Verhängung von Ordnungsmaßnahmen oder Erziehungsmitteln entschieden.

Eine Klassenkonferenz setzt sich zusammen aus allen in der Klasse unterrichtenden Lehrer_innen, drei Schülervertreter_innen sowie drei separat gewählten Elternvertreter_innen. Die Wahl der
Elternvertreter_innen erfolgt auf einem der ersten regulären Elternabende. Die Klassenlehrer laden nach Bedarf zu einer Klassenkonferenz ein und leiten diese.

Die regulären Zeugniskonferenzen finden am Ende eines jeden Halbjahres statt. Im Fall von Zensurfestlegungen, Entscheidungen über Versetzungen etc. haben Eltern- und Schülervertreter_innen nur
ein Mitsprache-, aber kein Stimmrecht.