Informationen für Schülerinnen und Schüler und Eltern
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Was ist Wahlpflichtunterricht?
Das Zusammentreffen der Begriffe „Wahl“ und „Pflicht“ klingt zunächst widersprüchlich.
„Wahl“ bedeutet, dass du dir aus einem Angebot von Kursen einen Kurs aussuchen darfst. Hierbei solltest du dich von deinen Neigungen leiten lassen, also einen Kursinhalt wählen, für den du dich besonders interessierst.
„Pflicht“ bedeutet, dass du einen dieser Kurse auswählen musst; denn dieser Kurs ist genauso wichtig wie die Fächer, die du bereits kennst, zum Beispiel Mathematik oder Englisch. In den Wahlpflichtkursen (kurz WPK genannt) werden auch Arbeiten geschrieben oder es werden andere Tätigkeiten bewertet und in den LEBs ausgewiesen.
Wahlpflichtkurse werden ab Jahrgang 6 von allen Schülerinnen und Schülern gewählt; in Jahrgang 6, 7 und 8 als ein 4-stündiger Kurs, in Jahrgang 9 und 10 als zwei 2-stündige Kurse. Die Kurse finden an zwei Tagen in der Woche statt.
Wenn du als WPK Spanisch, Französisch oder Latein wählst, wirst du diese Fremdsprache im Rahmen eines vierstündigen Kurses fünf Schuljahre lang, also bis zum Ende der 10. Klasse, erlernen. Alle anderen Kurse laufen mit Ausnahme des Wahlpflichtunterrichts im 6. Jahrgang jeweils über zwei Schuljahre.
Wer in der 6. Klasse keine 2. Fremdsprache gewählt hat und das Abitur machen will, kann auch im 11. Schuljahr mit einer zweiten Fremdsprache beginnen.
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Welche Fächer werden angeboten?
Neben den zweiten Fremdsprachen Französisch, Spanisch oder Latein werden WPK aus den Fachbereichen Gesellschaftslehre, Naturwissenschaften, Sport, Arbeit-Wirtschaft-Technik (Haushalt, Werken/Technik) und Kunst angeboten.
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Was bedeutet Erst-, Zweit- und Drittwahl?
Die WP-Kurse sind in der Regel kleiner als der reguläre Klassenverband. Dies ermöglicht es den Lehrkräften, stärker auf deine individuellen Fähigkeiten und Interessen einzugehen und diese zu fördern. In einzelnen Fächern ist die Gruppengröße durch räumliche Gegebenheiten eingeschränkt, da z. B. in Fachräumen nur eine begrenzte Anzahl an Arbeitsplätzen zur Verfügung stehen. Andererseits gibt es auch Vorgaben für die Mindestgröße eines Kurses. Um zu verhindern, dass du einem Wahlpflichtkurs zugeteilt wirst, der dir nicht liegt, ist bei der Anmeldung zwingend eine Erst-, Zweit und eine abweichende Drittwahl anzugeben. Bei der Zuweisung wird auf jeden Fall eine Wahl berücksichtigt.