Benutzerordnung Bibliothek
1. Benutzerkreis
- Die Bücherei steht nur den Schülern, Lehrern und sonstigen Bediensteten der IGS Linden zur Verfügung.
2. Aufenthalt in der Bücherei
- Die Bücherei ist ein Ruheraum und ausschließlich zum Lesen und Arbeiten da.
- Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht erlaubt.
- Taschen, Koffer u.ä. sind im Taschenregal am Eingang abzulegen.
- Bücher und Mobiliar sind pfleglich zu behandeln.
- Wer gegen diese Grundregeln verstößt, kann von der Benutzung der Bücherei ausgeschlossen werden.
3. Öffnungszeiten
- Die jeweiligen Öffnungszeiten werden am Bibliothekseingang ausgehängt. Außerhalb dieser Zeiten kann die Bücherei nicht genutzt werden, weil vom Bibliothekspersonal Einarbeitungs- und Verwaltungsarbeiten durchgeführt werden müssen.
- Gruppenarbeit ist nach Absprache mit dem Bibliothekspersonal möglich.
4. Ausleihe
- Die Buchausleihe erfolgt nur über einen gültigen Leserausweis. Der Ausweis wird in der Bücherei ausgestellt und gilt für die Dauer des laufenden Kalenderjahres.
- Jeder Leser darf nur einen Ausweis besitzen. Bei Verlust bitte sofort in der Bücherei melden. Nach vier Wochen Wartezeit wird ein Ersatzausweis ausgestellt.
- Die Ausleihfrist für Bücher beträgt 4 Wochen. In jedem Buch befindet sich ein Fristzettel, dem zu entnehmen ist, wann das Buch spätestens zurückgegeben werden muß.
- Für Schüler der Sekundarstufe II und Lehrer besteht die Möglichkeit, Bücher länger als 4 Wochen zu entleihen. (Bitte mit dem Bibliothekspersonal absprechen).
- Bücher und sonstige Materialien, die nicht in der Freihandaufstellung stehen, können nur von den Lehrern ausgeliehen werden. Eine Ausnahme bilden die „Blätter zur Berufskunde“.
5. Rückgabe
- Entliehene Bücher, insbesondere aus Klassensätzen, Zeitschriften etc. müssen in der Bücherei abgegeben werden, da sonst keine präzise Rückbuchung möglich ist.
6. Benutzerpflichten
- Der Benutzer ist verpflichtet, die entliehenen Medien pfleglich zu behandeln und vor Verschmutzung und Beschädigung zu bewahren.
- Jeder Leser (bzw. seine Eltern) muß bei Verlust oder Beschädigung der von ihm entliehenen Bücher Schadensersatz leisten.
Wichtig:
Wenn jemand seinen Ausweis an einen anderen weitergibt, der damit Bücher ausleiht, haftet trotzdem der Ausweisinhaber; dasselbe gilt, wenn ausgeliehene Bücher an Andere weitergegeben werden.