Schulordnung der IGS Hannover-Linden

Beschluss der Gesamtkonferenz der IGS Linden vom 5. Juni 2018

Alle Schüler*innen, Lehrer*innen und weitere Mitarbeiter*innen verpflichten sich zu folgenden Grundsätzen:

  1. Wir gehen respektvoll miteinander um.
  2. Wir sind verantwortlich für die Sauberkeit und schützen unsere Umwelt.
  3. Wir verhalten uns ruhig und leise.
  4. Wir halten uns an die gesetzlichen und organisatorischen Regeln.
  5. Wir handeln im Bewusstsein, dass die Schule in erster Linie ein Lern- und Lebensort der Schülerinnen und Schüler ist.

Konkret heißt das z. B.

zu 1:

  • Wir benutzen keine Schimpfwörter.
  • Wir beleidigen niemanden.
  • Wir äußern uns nicht rassistisch.
  • Wir wenden keine Gewalt an.
  • Wir sprechen Schüler*innen, Mitschüler*innen, Lehrer*innen und Mitarbeiter*innen freundlich an.
  • Wir sind zu Menschen, denen wir in der Schule begegnen, auch dann freundlich, wenn wir sie nicht kennen.
  • Wir zeigen Schüler*innen, Mitschüler*innen, Lehrer*innen und Mitarbeiter*innen, dass wir sie wertschätzen.
  • Wir halten uns an gemeinsame Entscheidungen (z.B. im Klassenrat).
  • Wir stören nicht den Unterricht.
  • Wir essen nicht während des Unterrichts und kauen kein Kaugummi.

zu 2:

  • Wir achten darauf, dass wir keinen Dreck, keine Krümel, keine Flecken etc. hinterlassen.
  • Wir beschmutzen oder bekritzeln nicht Schulmöbel oder sonstiges Material.
  • Wir vermeiden unnötigen und umweltschädigenden Abfall
  • Wir entsorgen Müll (sachgerecht) – auch wenn er nicht von uns stammt.
  • Wir sind insbesondere für die Sauberkeit in unseren Unterrichtsräumen verantwortlich.
  • Wir hinterlassen die von uns genutzten Unterrichtsräume in einem ordentlichen Zustand.

zu 3:

  • Wir gehen – wir rennen nicht (mögliche Ausnahmen: Schulhof, Pueblo).
  • Wir reden – wir schreien nicht.
  • Wir gehen in der Pause im Vormittagsbereich auf den Schulhof oder in die Freizeitbereiche.
  • Wir machen Ballspiele nur auf dem Schulhof. Für andere Spiele benutzen wir die Freizeitbereiche.
  • Wir beachten, dass Bibliothek, Cafeteria und Teestube im Hauptgebäude besondere Ruhezonen sind.

zu 4:

  • Wir sind pünktlich vor Unterrichtsbeginn anwesend.
  • Wir beachten: Ist die Lehrerin bzw. der Lehrer auch zehn Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht anwesend, informiert ein Schüler bzw. eine Schülerin das Schulsekretariat.
  • Wir legen vor Beginn des Unterrichts Jacken, Mützen, Schals usw. ab.
  • Wir dürfen während des Unterrichts nur Wasser und Schorle trinken.
  • Wir melden Beschädigungen oder Diebstähle umgehend
  • Wir sprechen Deutsch, solange wir uns auf dem Gelände der Schule aufhalten (Ausnahme: Fremdsprachenunterricht).
  • Wir beachten das Verbot, auf dem Schulgelände zu rauchen oder andere Drogen zu konsumieren.
  • Wir bringen keine Waffen, Chemikalien, Laser-Pointer, „Eddings“ und Feuerwerkskörper mit in die Schule.
  • Wir Sek-I-Schüler*innen verlassen während der Unterrichtszeit das Schulgelände nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis.
  • Wir befolgen die Anweisungen von Lehrerinnen, Lehrern, Schüleraufsichten und anderen Aufsichtspersonen.
  • Wir lassen Wertgegenstände nicht unbeaufsichtigt, sondern tragen Sie am Körper oder schließen sie in den Spind ein. Die Schule übernimmt für Wertgegenstände grundsätzlich keine Haftung.
  • Wir beachten: Schulfremde Personen dürfen das Schulgelände grundsätzlich nicht betreten. Dies gilt auch für unsere Freunde aus anderen Schulen. Hat eine schulfremde Person ein berechtigtes Anliegen, so meldet sie sich im Sekretariat an.
  • Wir achten die Persönlichkeitsrechte aller Personen innerhalb der Schule. Insbesondere dürfen Ton-, Bild- und Filmaufnahmen von anderen nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis dieser angefertigt werden.
  • Wir beachten die Regeln des geltenden Datenschutzgesetzes.
  • Wir beachten die besonderen Regeln zur Nutzung von iPads, Smartphones und ähnlichen Geräten:
  • Im Unterricht dürfen diese Geräte nur nach Aufforderung der Lehrerin bzw. des Lehrers genutzt werden.
  • In den Pausen ist eine Nutzung dieser Geräte nur in folgenden Bereichen möglich:
  1. auf dem großen Schulhof und dem Ihmeschulhof in dem dafür eingegrenzten Bereich,
  2. in der Cafeteria (Jahrgänge 5-7),
  3. im Freizeitbereich F 3 (Jahrgänge 8-10),
  4. zum Telefonieren auf dem Schulhof und in der Cafeteria des Schulgebäudes Beethovenstraße, zur sprach- und geräuschfreien Nutzung auch in den Gebäuden und nach Absprache mit der jeweiligen Lehrkraft auch in den Unterrichtsräumen (Jg. 11-13).
  • Bei der Nutzung sind die gesetzlichen Bestimmungen des Strafgesetzbuches und des Jugendschutzgesetzes zu beachten: z.B. Altersgrenzen von Inhalten, keine gewaltverherrlichenden/pornographischen Bilder/Filme, Tonaufnahmen (Musik), Wahrung der Persönlichkeitsrechte von Mitschüler*innen.

zu 5:

  • Wir Lehrerinnen und Lehrer tragen als Autoritätspersonen die Verantwortung für die Wahrung und Herstellung einer konstruktiven Lern- und Schulatmosphäre. Dazu gehört, dass wir
    • die Unterrichts- und Pausenzeiten einhalten,
    • unsere Methoden reflektieren und Leistungen der Schüler*innen fair und transparent bewerten,
    • unseren Erziehungs- und Lehrauftrag ernst nehmen und in diesem Rahmen unsere Schüler*innen zur Selbständigkeit anleiten,
    • Schüler*innen der höheren Jahrgänge das Lernen zunehmend „auf Augenhöhe“ ermöglichen,
    • aktiv gegen Mobbing von Schüler*innen, egal durch wen, vorgehen,
    • die Arbeit der Schülervertretung unterstützen und fördern.